Am 1. Advent – 30. November 2025 - werden in unserer
Ev. Landeskirche die neuen Kirchengemeinderatsgremien und landesweit die Mitglieder der Landessynode gewählt.
Engagierte Menschen gesucht – Gestalten Sie die Zukunft unserer Kirche!
Unsere Kirchengemeinden in Gültlingen und Sulz am Eck stehen vor einem Wechsel in den Kirchengemeinderatsgremien – eine besondere Gelegenheit für Sie, aktiv mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen. Wir suchen Menschen ab 18 Jahren, die mit Herz und Engagement die Zukunft unserer Kirche mitgestalten möchten.
In einer Zeit, in der auch unsere Kirche vor neuen Herausforderungen steht, ist es umso wichtiger, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Kirche soll auch in Zukunft ein Ort der Gemeinschaft, des Glaubens und der Hoffnung bleiben – dazu können Sie beitragen.
Gemeinde lebt von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen. Wir freuen uns auf Sie. Übernehmen Sie ein verantwortungsvolles Amt im Gremium, bringen Sie Ihre Perspektiven ein und helfen Sie mit, unsere Kirche lebendig, relevant und offen für alle zu gestalten.
Wenn Sie Freude daran haben, das Evangelium zu verkünden, Gemeinschaft zu fördern und die Zukunft unserer Kirche aktiv mitzugestalten, sind Sie bei uns genau richtig. Wir freuen uns auf Menschen, die mit Herzblut dabei sind und die Kirche vor Ort stärken möchten.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr erfahren? Sprechen Sie uns gern an! Gemeinsam können wir die nächsten Jahre Kirche in Gültlingen und Sulz zu einem Ort machen, an dem sich Menschen wohlfühlen und ihren Glauben leben können.
Ihre Kirche braucht Sie – lassen Sie als Kandidat/-in zum Kirchengemeinderat aufstellen - und machen Sie den Unterschied!
Wann und wo wird gewählt?
Am 1. Advent, 30. November 2025:
in Gültlingen im Ev. Gemeindehaus, Bundhalde 25:
von 10.30 Uhr bis 17 Uhr
in Sulz am Eck im Vereinsraum der Gemeindehalle,
Am Bach 11: von 11 Uhr – 18 Uhr
Wer darf wählen?
Alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, im Übrigen geschäftsfähig sind und ihre Hauptwohnung im Bereich der
Evangelischen Landeskirche in Württemberg haben oder anderweitig dieser angehören.
In der Regel wird am Hauptwohnsitz gewählt.
Ist ein Gemeindeglied in mehreren Gemeinden gemeldet, kann das Gemeindeglied selbst entscheiden, an welchem Ort es wählen möchte. Spätestens bis zum 16. November muss dies beim Pfarramt der Nebenwohnung gemeldet werden.
Wer sich jedoch generell für eine Ummeldung in eine andere Gemeinde entschließen möchte, da er dort am Gemeindeleben teilnimmt oder sich dort zugehörig fühlt, muss dies schriftlich bis zum 29. August 2025 tun, damit er in der „neuen“ Gemeinde für die Kirchenwahl 2025 wahlberechtigt ist. Diese Ummeldung muss schriftlich entweder beim Pfarramt des Wohnsitzes oder beim Pfarramt der gewählten Kirchengemeinde erfolgen.
Ihr Pfarrer Hartmut Heugel und die Kirchengemeinderäte aus
Gültlingen und Sulz am Eck